Ein Verkehrsunfall ist stressig — und gerade in dieser Situation passieren die größten Fehler. Wer die richtigen Schritte kennt, schützt seine Ansprüche und vermeidet teure Folgen. Hier ist Ihre persönliche Checkliste.
1. Sichern Sie die Unfallstelle ab
Warnblinker an, Warndreieck aufstellen (mind. 100 m vor der Unfallstelle auf Landstraßen), Warnweste anlegen. Schalten Sie das Fahrzeug aus und sichern Sie den Bereich — Sicherheit hat absolute Priorität.
2. Notruf: 110 (Polizei) und 112 (Feuerwehr/Rettung)
Sobald Personen verletzt sind oder erheblicher Sachschaden entstanden ist, muss die Polizei verständigt werden. Sie erstellt den amtlichen Unfallbericht — ein wichtiges Dokument für Versicherung und Gutachter.
3. Beweise sichern — Fotos und Zeugen
Fotografieren Sie die Unfallstelle aus verschiedenen Winkeln: Fahrzeugpositionen, Schäden, Kennzeichen, Straßenmarkierungen, Reifenspuren. Notieren Sie Namen und Kontaktdaten von Zeugen. Diese Fotos sind später Gold wert.
4. Daten tauschen — richtig und vollständig
Tauschen Sie mit allen Beteiligten: Name, Anschrift, Telefonnummer, Kennzeichen, Versicherungsname und Versicherungsscheinnummer. Füllen Sie wenn möglich den Europäischen Unfallbericht aus.
5. Versicherung informieren — aber vorsichtig
Informieren Sie Ihre eigene Kfz-Versicherung innerhalb der Meldefrist (meist 1 Woche). Machen Sie dabei nur Angaben zum Sachverhalt — keine Schuldanerkennungen. Lehnen Sie Regulierungsangebote ab, die Ihnen die Versicherung der Gegenseite bereits am Telefon macht.
6. Rechtsanwalt einschalten
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten vollständig. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht setzt alle Ihre Ansprüche durch: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld.
7. Fahrzeug nicht vorschnell reparieren lassen
Warten Sie mit der Reparatur bis das Gutachten erstellt ist. Das Gutachten ist die Grundlage für die Schadensregulierung — wird das Fahrzeug vorher repariert, können wichtige Beweise vernichtet werden.
8. Fristen beachten
Schadensersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren (§ 195 BGB). Dennoch gilt: Je schneller Sie handeln, desto besser. Beauftragen Sie HAJ Gutachten Hannover noch am Unfalltag — wir sind täglich erreichbar.


