Nach einem Unfall stellen viele Geschädigte dieselbe Frage: Reicht ein Kostenvoranschlag, oder brauche ich wirklich ein Gutachten? Die Antwort hat direkte Auswirkungen auf Ihre Entschädigung — und kann Sie mehrere Hundert bis Tausend Euro kosten.
Was ist ein Kostenvoranschlag?
Ein Kostenvoranschlag (KVA) ist eine unverbindliche Schätzung der Reparaturkosten durch eine Kfz-Werkstatt. Er erfasst nur die sichtbaren Schäden und gibt keine Auskunft über Wertminderung, Nutzungsausfall oder verdeckte Schäden.
Was leistet ein Kfz-Gutachten mehr?
Ein vollständiges Kfz-Sachverständigengutachten erfasst: Reparaturkosten (detailliert und rechtssicher), merkantile Wertminderung (Ihr Auto verliert allein durch den Unfall an Wert — auch nach perfekter Reparatur), Nutzungsausfallentschädigung für jeden Tag ohne Fahrzeug, Wiederbeschaffungswert und Restwert bei Totalschaden, sowie verdeckte Schäden, die bei der Erstinspektion nicht sichtbar sind.
Die Bagatellgrenze: Wann reicht ein KVA?
Liegt der Schaden unter ca. 750 € (sogenannte Bagatellgrenze), reicht ein Kostenvoranschlag aus. Doch Vorsicht: Was auf den ersten Blick wie ein kleiner Schaden wirkt, überschreitet diese Grenze sehr schnell. Eine kleine Delle am Kotflügel mit Lackschaden kostet in der Reparatur schnell 800–1.200 €.
Was verlieren Sie ohne Gutachten?
Ohne Gutachten verzichten Sie typischerweise auf: Wertminderung (häufig 500–3.000 €), Nutzungsausfallentschädigung (25–175 € pro Tag), und verdeckte Schäden an Karosserie oder Technik. Versicherungen wissen das — deshalb empfehlen sie Ihnen so gerne den einfachen KVA.
Unser Rat: Im Zweifel immer ein Gutachten
HAJ Gutachten Hannover berät Sie kostenlos, ob in Ihrem Fall ein Gutachten sinnvoll ist. Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten — für Sie entstehen keine Kosten.


