Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie als Geschädigter eine interessante Möglichkeit: Sie müssen Ihr Auto nicht reparieren lassen — sondern können sich den Reparaturbetrag einfach auszahlen lassen. Das nennt sich fiktive Abrechnung.
Was bedeutet fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung zahlt die gegnerische Versicherung Ihnen den Netto-Reparaturbetrag aus dem Sachverständigengutachten aus — unabhängig davon, ob Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen. Die Mehrwertsteuer wird nur erstattet, wenn Sie nachweislich reparieren lassen.
Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?
Die fiktive Abrechnung lohnt sich, wenn Sie das Fahrzeug günstig in einer Bekannten-Werkstatt oder selbst reparieren können, wenn das Fahrzeug bereits älter ist und Sie den Wertverlust durch die Auszahlung kompensieren möchten, oder wenn Sie das Geld für andere Zwecke besser verwenden können.
Was ist zu beachten? Die 130-Prozent-Regelung
Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. Dennoch können Sie das Fahrzeug bis zur 130-%-Grenze reparieren lassen und erhalten die vollen Reparaturkosten — wenn Sie das Fahrzeug danach mindestens 6 Monate nutzen.
Warum ein Gutachten unverzichtbar ist
Für die fiktive Abrechnung benötigen Sie zwingend ein Sachverständigengutachten — keinen Kostenvoranschlag. Nur das Gutachten belegt die Reparaturkosten rechtssicher und erfasst zusätzlich Wertminderung und Nutzungsausfall. HAJ Gutachten Hannover erstellt Ihr Gutachten schnell und direkt bei Ihnen vor Ort.
FAQ zur fiktiven Abrechnung
Muss ich die Auszahlung versteuern?
Nein. Schadensersatzzahlungen sind in der Regel steuerfrei.
Kann ich trotzdem noch Wertminderung fordern?
Ja. Wertminderung ist ein eigenständiger Anspruch und wird zusätzlich zur Reparaturkostenerstattung ausgezahlt.


